Reisebedingungen (AGBs)
1. Abschluss des Reisevertrages. Mit der schriftlichen Anmeldung bieten Sie der Firma Kanucenter Achterwehr den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Reisebedingungen an. Grundlage des Vertrages sind die im zur Zeit gültigen Prospekt genannten Reiseleistungen. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Reisebestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den unterzeichneten Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.

2. Bezahlung. Bis zum Abfahrtstag ist der Betrag auf eines unserer Konten unaufgefordert zu bezahlen. Beim Kanuverleih kann eine Materialausgabe nur erfolgen, wenn der Mietpreis am Abfahrtstag bar eingezahlt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Alternativ erkennen wir auch einen von der Zahlstelle abgestempelten Überweisungsträger an.

3. Leistungen und Leistungsänderung. Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im gültigen Katalog sowie den zusätzlichen Angaben in den Reiseunterlagen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen/ -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4. Preisänderung. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise zu ändern, soweit dies aus nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird und zwischen Preisbestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Hierüber müssen wir Sie spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Sie sind berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes zurückzutreten, falls sich der Reisepreis ummehr als 10 % erhöht.

5. Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalisierten, prozentualen Anteils vom Reisepreis verlangen, der sich wie folgt ergibt:


? Bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 %
? Ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25 %
? Ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 70 %
? Ab 9. bis 6. Tag vor Reiseantritt 80 %
? Ab 5. Tag vor Reiseantritt 100 %


6. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung beim Kanucenter Achterwehr. Bei Buchungen geschlossener Gruppen sind negative Abweichungen von den vorläufig gemeldeten Personen bis 20 % kostenfrei möglich, wenn eine Frist bis zu 7 Tagen vor Mietbeginn eingehalten wird. Wasserstände und Witterungsgründe rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt der Mieter, es sei denn, dass solche Umstände objektiv eine Gefährdung für den Teilnehmer bei Durchführung der Tour begründen würde. Die mit kalten Temperaturen oder Regen verbundenen Unannehmlichkeiten begründen eine solche Gefährdungslage nicht.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringlichen Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder Teilreisepreises.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter.
a) Vor Antritt der Reise – Der Reiseveranstalter kann das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt, Krankheit des Reiseleiters etc.
b) Nach Antritt der Reise – Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder, wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir auch den Anspruch auf den Reisepreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Reise wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter und/oder Vertragspartner vertreten. In manchen der genannten Fälle sind eventuell entstehende Mehrkosten vom Kunden zu tragen.

9. Kündigung in Folge höherer Gewalt. Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die in Folge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last. Das Kanucenter Achterwehr kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Umweltkatastrophen etc. einen sicheren Verlauf der Reise nicht zulassen würden oder behördliche Anweisungen dies verlangen. Muss eine Reise, die aus der Kombination mehrerer Leistungen besteht, wegen Hochwassers in ihrem Verlauf verändert werden, wird vom Kanucenter Achterwehr ein Alternativprogramm angeboten. Eine Stornierung ist in diesem Fall weder vom Veranstalter noch vom Kunden zulässig.

10. Haftung des Reiseveranstalters. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:


? Gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung
? Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
? Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
? Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.


11. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen. Wird in Rahmeneiner Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so regelt sich in diesem Falle eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten und ist mit einem erhöhten Risiko verbunden. Sportanlagen, Fahrräder und Kanus sollen vor Inanspruchnahme überprüft werden. Das Anlegen von Schwimmwesten ist bei Benutzung eines Kanus Pflicht. Für Unfälle, die bei Sport- und Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Insbesondere bei Wander-, Rad- und Kanutouren ist der Reisende für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrs- und der Binnenschiffahrtsordnung und für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt, verantwortlich. Er verpflichtet sich außerdem, Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen der Reise gewachsen ist.

12. Versicherungen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflichtversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit.

13. Gepäcktransport. Für von uns transportiertes Gepäck haften wir nicht bei Verlust oder Beschädigung. Pro Person sind bei Gepäcktransfer durch den Veranstalter max. 2 Gepäckstücke pro Reisenden im Preis enthalten. Die Gepäckstücke müssen deutlich mit Namen und Adresse gekennzeichnet und für den Transport gut geschlossen sein.

14. Insolvenzschutz.

15. Beschränkung der Haftung. Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

16. Gewährleistungen. Die Ansprüche des Kunden bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 651 c bis f, BGB). Gleiches gilt für den Abschluss unserer Gewährleistung sowie die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§ 651 g, BGB). Schadensersatzansprüche des Kunden (§ 651 f, BGB) unterliegen den in Nummer 13 genannten Haftungsbeschränkungen.

17. Bestimmung Kanuverleih. Wenn Sie ein Kanu von uns mieten, kann dieses am Abfahrtstag ab 9.00 Uhr in Empfang genommen werden. Am Ankunftstag ist eine der im Kanuführer angegebenen Abholstellen zur dort festgelegten Zeit anzulaufen. Die Abholstelle ist, sofern nicht vorher schon vereinbart, dem Kanucenter Achterwehr einen Abend vor Beendigung der Fahrt mitzuteilen. Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Die Kanus sind zusammen mit einem Mitarbeiter vom Kanucenter Achterwehrauf einen Trailer aufzuladen. Der Mieter verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von Personen, die älter als 12 Jahre sind, führen zu lassen und die Zahl, der für das Kanu zugelassenen Personen nicht zu überschreiten.

18. Umweltschutz. Sie verpflichten sich die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen entsorgt werden.

19. Beschädigung. Werden Ausrüstungsgegenstände vom Kanucenter Achterwehr beschädigt oder gegen diesedurch das Verschulden des Kunden verloren, müssen wir Ihnen die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.

20. Mitwirkungspflicht. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort, bzw. unserer Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist ein Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger. Wir, bzw. die Reiseleitung werden für Abhilfe sorgen, sofern es möglich ist. Unterlassen Sie es einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

21. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

22. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen. Die Unwirksamkeit von einzelnen von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.

23. Gerichtstand ist Kiel.